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Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir unternehmen alle notwendigen Schritte, um Interessenkonflikte zu identifizieren, zu vermeiden oder allenfalls offenzulegen.

swissinvestkb Fondsleitung AG

Die swissinvestkb Fondsleitung AG hat Weisungen erlassen, welche die Kriterien für die Feststellung von und die Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten festlegen.

Diese Weisungen gelten für alle Mitarbeitenden der swissinvestkb Fondsleitung AG, die mittelbar oder unmittelbar bei der Dienstleistungserbringung und der Ausführung von Tätigkeiten in einen der nachfolgenden Interessenkonflikte geraten können:

Wenn die swissinvestkb Fondsleitung AG, als einzelnes Unternehmen oder im Rahmen der Wechselbeziehungen zwischen den anderen Gruppengesellschaften von swissinvestkb und der Swissinvestkb, sowie deren Mitarbeiter

  • einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, der zu Lasten des Anlegers geht.
  • am Ergebnis einer für den Fonds oder Anleger erbrachten Leistung oder eines für den Fonds oder Anleger getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das dem Interesse des Fonds / Anlegers an diesem Ergebnis zuwider läuft.
  • einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines oder mehrerer Anleger über die Interessen eines oder mehrerer anderer Anleger oder des Fonds zu stellen. (Gleichbehandlung)
  • den gleichen geschäftlichen Tätigkeiten nachgeht wie der Anleger.
  • aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem Anleger in Bezug auf eine für den Anleger/Fonds erbrachten Dienstleistung zusätzlich zu der hierfür üblichen Provision oder Gebühr einen Vorteil in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält.

Den Umgang und die Massnahmen im Zusammenhang mit Interessenskonflikten hat die swissinvestkb Fondsleitung AG in separaten Weisungen (u.a. Eigengeschäfte der Mitarbeitenden) geregelt und Marktverhaltensregeln erlassen.

swissinvestkb Asset Management International S.A.

Die swissinvestkb Asset Management International S.A. hat Weisungen erlassen, welche die Kriterien für die Feststellung von und die Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten festlegen.

Diese Weisungen gelten für alle Mitarbeiter der swissinvestkb Asset Management International S.A., die mittelbar oder unmittelbar bei der Dienstleistungserbringung und der Ausführung von Tätigkeiten in einen der nachfolgenden Interessenkonflikte geraten können:

Wenn die swissinvestkb Asset Management International S.A., als einzelnes Unternehmen oder im Rahmen der Wechselbeziehungen zwischen den anderen Gruppengesellschaften von swissinvestkb und der Swissinvestkb, sowie deren Mitarbeiter

  • einen finanziellen Gewinn erzielt oder einen finanziellen Verlust vermeidet, der zu Lasten des Anlegers geht.
  • am Ergebnis einer für den Fonds oder Anleger erbrachten Leistung oder eines für den Fonds oder Anleger getätigten Geschäfts ein Interesse hat, das dem Interesse des Fonds/Anlegers an diesem Ergebnis zuwider läuft.
  • einen finanziellen oder sonstigen Anreiz hat, die Interessen eines oder mehrerer Anleger über die Interessen eines oder mehrerer anderer Anleger oder des Fonds zu stellen. (Gleichbehandlung)
  • den gleichen geschäftlichen Tätigkeiten nachgeht wie der Anleger.
  • aktuell oder künftig von einer anderen Person als dem Anleger in Bezug auf eine für den Anleger oder Fonds erbrachten Dienstleistung zusätzlich zu der hierfür üblichen Provision oder Gebühr einen Vorteil in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen erhält. 

Den Umgang und die Massnahmen im Zusammenhang mit Interessenskonflikten hat die swissinvestkb Asset Management S.A. in separaten Weisungen (u.a. Eigengeschäfte der Mitarbeitenden) geregelt und Marktverhaltensregeln erlassen.

Jüngste Aktualisierung: Februar 2018


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